Im Bereich der Privatermittlung braucht es das nötige Gespür, welches sich unser Ermittlerteam durch langjährige Erfahrungen erarbeitet hat. Das Beschaffen von benötigten Informationen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Auflagen führen wir zuverlässig und höchst diskret für Sie durch. Wir suchen nicht nur, sondern finden auch.
Bei Familienangelegenheiten helfen wir Ihnen bei Ermittlungen und Informationsbeschaffungen. Wir sind ein erfahrenes Team beim Aufspüren vermisster Personen, insbesondere bei Fällen von Kindesentzug oder Entführung. In enger Zusammenarbeit mit Behörden im In- und Ausland ermitteln wir die gesuchte Person und veranlassen mit Ihnen gemeinsam alles Notwendige für die Rückführung. Zu unserem Portfolio gehören auch Observation und Ermittlungen bei Partnerschaftsangelegenheiten, wie der Verdacht auf Untreue oder Ehebruch. Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung, um Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten zu klären.
Ermittlungen im eigenen Unternehmen, bei Kriminaldelikten oder auf Verdacht, sind ein sehr heikles Thema. Aus Angst vor Rufschäden oder falscher Scham wird vielen Fällen nicht nachgegangen. Wir helfen Ihnen, Einbrüche und Diebstähle im eigenen Unternehmen aufzudecken. Neue Technik und zunehmende Organisierung der Täter erfordert hier eine professionelle Regelung von Gegenmaßnahmen. Wir beraten Sie ausführlich über technische Möglichkeiten zum Sichern, Markieren und Verfolgen Ihres Eigentums. Durch Überprüfungen dieser Art können hohe Kosten in Ihrem Betrieb gespart werden.
Zu einem weiteren Arbeitsfeld der Unternehmensermittlung gehört die Überprüfung und Überwachung von Mitarbeitern. Der durch Arbeitnehmer verursachte Schaden wird allzu gerne unterschätzt, aber er ist enorm. Am Bekanntesten ist das sogenannte "Blau machen", rechtlich bezeichnet als Lohnfortzahlungsbetrug. Ihre Zweifel an einer Krankschreibung erhärten oder entkräften wir mit Beweismitteln. Auch bei Ungereimtheiten bei Abrechnungen oder Inventuren helfen wir Ihnen bei der Aufklärung und stellen Betrug oder Untreue fest.
Härtere Fälle sind zum Beispiel auch das Schwarzarbeiten während der Krankschreibung oder den Aufbau eines eigenen Gewerbes, oft in genau der selben Branche.
"Stalking'' ist das zwanghafte Verfolgen, Belästigen und Terrorisieren einer Person durch das ständige Eindringen in die Privatssphäre. Die Opfer leiden oft unter Schlaflosigkeit, Depressionen und Streß. Stalker selbst leiden unter Persönlichkeitsstörungen, meist an geringem Selbstwertgefühl und sozialen Problemen. Es sind für Opfer grundsätzlich zwei Wege des rechtlichen Vorgehens gegen Stalker denkbar: der strafrechtliche (Strafverfahren) und der zivilrechtliche (Zivilprozess).
Wo der Gesetzgeber den Tatbestand des unbefugten Nachstellens, nach StGB § 238 Abs. 1 vom 31.03.2007 noch klar regelt, kommen die Betroffenen mit dem Nachweis dessen schnell an ihre Grenzen.
Ob es um die Beschaffung von Beweismaterialien, Ihren persönlichen Schutz, das heißt, Objektabsicherung des persönlichen Haushaltes, oder die Begleitung zur Arbeit geht, bei uns finden Sie Hilfe. Wir beraten Sie gern und können Ihnen Adressen kompetenter Rechtsberatungen vermitteln. Außerdem bietet der C & M Sicherheitsdienst eine kostenlose Beratung an und ist für Sie nach Absprache jeder Zeit rund um die Uhr auf dem Notruftelefon erreichbar.
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