- | Gültige Gewerbeerlaubnis nach § 34a |
- | Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung |
- | Einsatz von ausschließlich IHK-geprüftem Fachpersonal |
- | Mitglied Bund Deutscher Personen- und Begleitschützer (BDPB) |
- | Mitglied im internationalen Verband der Personenschützer (IAPPA) |
- | Nachweis von bereits durchgeführten Aufträgen / Referenzen |
Jede seriöse Sicherheitsfirma sollte die oben genannten Nachweise erbringen können.
Sollte dies nicht der Fall sein, sollten Sie eine Beauftragung nicht in Betracht ziehen.
Solche Unternehmen schaden der Branche - letztendlich aber vor allem dem Auftraggeber durch mangelhafte Dienstleistung.
© 2016 C & M Sicherheitsdienst Christian Meyer